Law & Technology
Die Idee einer Allgemeinen Rechts- und Techniktheorie (ART) hat programmatischen Charakter. Ihre Entwicklung bedarf einer interdisziplinären Anstrengung. Eines der Hauptprobleme für eine ART besteht in dem Fehlen eines gemeinsamen begrifflichen Rahmens von Juristen, Philosophen und Ingenieuren. Um diesen Begriffsrahmen zu konstruieren, müssen wir den Gebrauch unserer grundlegenden rechtlichen und moralischen Begriffe klären und vereinheitlichen.
Der Beitrag von "Law and Technology" zu diesem Unternehmen konzentriert sich vorrangig auf drei Problemgebiete, die Gegenstand der drei Teilprojekte von "Law and Technology" sind: Das erste Teilprojekt untersucht die Beziehungen zwischen technologischem Fortschritt und Geistigem Eigentum. Das zweite Teilprojekt behandelt das Problem von Kausalität und Zurechnung im Recht. Das dritte Teilprojekt befasst sich mit Vagheits- und Unschärfephänomenen im Recht.